Liebe Gäste, ab Freitag vor Pfingsten können wir die Terrasse wieder öffnen – jedoch nur mit Auflagen:
Am Dienstag hatte der Senat entsprechende Lockerungen für die Außengastronomie in Aussicht gestellt, heute (14. Mai) hat er sie laut der Nachrichtenagentur dpa auch beschlossen – für die Zeit ab Freitag vor Pfingsten (21.5.).
Voraussetzung ist neben einem vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie obligatorischen Hygienekonzept, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bis dahin weiter stabil unter 100 liegt. Dann greift die Bundes-Notbremse nicht mehr, die solche Lockerungen bisher verbietet.
Gäste müssen außerdem einen negativen Corona-Test nachweisen oder vollständigen Impfschutz haben. In den Innenräumen dürfen Gaststätten weiterhin keine Gäste bewirten. Für die Hotels in der Hauptstadt sind noch keine Öffnungsschritte geplant.