Aktuelle Anordnungen zum Besuch der Aussengastronomie

Liebe Gäste,

der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021. 

Abstandsregeln

  • Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden

Kontaktbeschränkungen:

  •  Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)

Alkoholbeschränkung:

  • Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)
  • Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht 
  • Gastronomie außen ohne Testpflicht