Liebe Gäste,
der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021.
Abstandsregeln
- Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden
Kontaktbeschränkungen:
- Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)
Alkoholbeschränkung:
- Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)
- Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
- Gastronomie außen ohne Testpflicht