Liebe Gäste und Freunde des Gartenlokals,
nach dem neuen Stufenkonzept, auf das sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt haben, ist die Öffnung der Außengastronomie frühestens ab dem 22. März möglich, allerdings nur bei Inzidenzwerten unter 50. Sind die Inzidenzwerte zwischen 50 und 100, ist eine Terminbuchung erforderlich sowie ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest. Hier ist der Beschluss vom 3.3., der für die Gastronomie in Frage kommt, im Wortlaut (link zum kompletten Beschluss hier):
„Hat sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt unter 50, dann greift die nächste Lockerung: Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos dürfen dann öffnen. Der kontaktfreie Sport ist auch im Innenbereich erlaubt, der Kontaktsport im Außenbereich.
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von stabil unter 100 kann das Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt (stabile oder sinkende Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern) weitere Öffnungen planen: Ins Theater oder Kino darf man dann nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung möglich, dass alle einen Schnelltest gemacht haben.
Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.“